Unter 18 ???

Ihr seit noch unter 18 Jahre und wollt länger als 24 Uhr im Jolly Joker bleiben?
Kein Problem! Einfach Vordruck downloaden und von euren Eltern ausfüllen lassen.

Wichtig: Das Formular gilt nur, wenn es richtig und vollständig ausgefüllt wurde. Bitte auch folgendes beachten:

Das Formular muss von den Eltern, sowie der erziehungsbeauftragten Person unterschrieben sein.

Die Aufsicht kann nur für Personen ab 16 Jahren erfolgen.

Das Formular muss beim Betreten des Lokals am Tresen unten zusammen mit den Personalausweisen der minderjährigen Person, sowie der erziehungsbeauftragten Person abgegeben werden.

Die Ausweise werden den beiden Personen beim Verlassen des Lokals wieder ausgehändigt.

Sollte die erziehungsbeauftragte Person schon frühzeitig das Lokal verlassen, dann kann auch die beaufsichtigte Person nicht mehr im Lokal bleiben.

Pro Person kann immer nur eine Person beaufsichtigt werden.

Laut Jugendschutzgesetz dürfen sich Jugendliche unter 18 Jahren nur bis um 24.00 Uhr in Discotheken aufhalten. Mit der nachfolgenden Vereinbarung können die Eltern des Jugendlichen die Personenfürsorge an eine andere Person über 18 Jahren übertragen, und somit dem Jugendlichen unter 18 Jahren den Aufenthalt in der Disco nach 24.00 Uhr ermöglichen. Diese Vereinbarung muss vom Jugendlichen mitgeführt werden. Der Aufsichtspflichtige muss sich ebenfalls in der Disco befinden.

Bitte fülle alles wahrheitsgemäß aus, vergiss nicht deinen Personalausweis, dann kannst du so lange in der Disco bleiben, wie deine Aufsichtsperson dort bleibt.

DOWNLOAD FORMULAR [30 KB]

Infoblatt für die Eltern [200 KB]